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Frage - Antwort

Allgemeines

Sollten noch Fragen zu einzelnen Ausbildungsberufen offen sein, kann der*die jeweilige Ausbilder*in kontaktiert werden. Die Kontaktdaten sind unter der jeweiligen Berufsbeschreibung zu finden.

Die Universität Göttingen bietet ausschließlich duale Ausbildungen an. Das bedeutet, dass es einen Wechsel zwischen Berufsschule und der Ausbildung im Betrieb gibt. Die Berufsschule findet entweder an einzelnen Tagen in der Woche statt oder gliedert sich in Blöcke. Dies ist abhängig davon, für welchen Beruf man sich interessiert.

Für die Ausbildung gelten vor allem die Regelungenn des Tarifvertrags für Auszubildende der Länder (TVA-L BBiG). Zudem müssen das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die jeweilige Ausbildungsordnung des Ausbildungsberufs beachtet werden.

Ausbildung

Ja, der Besuch der Berufsschule ist Pflicht und im Ausbildungsvertrag vorgesehen. Welche Berufsschule besucht wird, ist abhängig vom Ausbildungsberuf.

• Während einer Ausbildung an der Universität Göttingen ergeben sich folgende Vorteile: Mitarbeiterausweis (z. B. vergünstigtes Mensaessen, Nutzung von Mitarbeiterparkplätzen, Ausleihen von Büchern in der Bibliothek)
• Öffentlicher Dienst
• Angemessene Bezahlung nach Tarifvertrag
• Teilnahme am Mitarbeiterqualifizierungsprogramm
• Nutzung des Hochschulsports zu vergünstigten Preisen
• Prämie bei Bestehen der Abschlussprüfung
• Vermögenswirksame Leistung
• betriebliche Altersvorsorge (VBL)
• Corporate Benefits
• Vergünstigtes Jobticket der Verkehrsbetriebe Süd-Niedersachsen

Für die Universität Göttingen gilt eine flexible Arbeitszeitregelung in Form von Gleitzeit in Verbindung mit Funktionszeit.
Die Beschäftigten der Universität bestimmen selbst innerhalb des festgelegten Gleitzeitrahmens zwischen 6 und 20 Uhr Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit und über ihre Pause, unter Beachtung der dienstlichen Erfordernisse, die stets Vorrang haben.
In der Funktionszeit muss in einem Team nach Funktionsbedarf die Anwesenheit einer bestimmten Anzahl an Teammitgliedern sichergestellt sein, um die Funktionsbereitschaft des Teams sicherzustellen.
Funktionszeiten sind:
Montags bis Donnerstags 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Freitags und an Arbeitstagen vor Feiertagen 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Ja, die Probezeit beträgt 3 Monate

Die wöchentliche Arbeitszeit der Auszubildenden beträgt 39,8 Stunden. Das entspricht 7 Stunden und 58 Minuten pro Tag.

Universitätseigene Parkplätze sind grundsätzlich vorhanden. Auf Antrag kann eine Parkberechtigung erteilt werden.

Die Universität Göttingen bemüht sich immer, die fertig Ausgebildeten in ein anschließendes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es jedoch nicht.

Der Bereich Personalentwicklung bietet Qualifikations- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu unterschiedlichen Themen, wie z.B.: dem Arbeiten mit Word, Excel, Access sowie Englisch-Kurse und weiteres an.

Zu Beginn der Ausbildung findet für die neuen Auszubildenden die Welcome Week statt. In diesem Rahmen ist ein Kennenlernen der Azubis aus den höheren Lehrjahren bei einem gemeinsamen Grillfest angedacht. https://www.uni-goettingen.de/de/welcome+day+2020/521362.html

Bezahlung

Das Gehalt beträgt im ersten Ausbildungsjahr 1.296,82 €, im zweiten Ausbildungsjahr 1.350,96 €, im dritten Ausbildungsjahr 1.400,61 €, im vierten Ausbildungsjahr 1.469,51 €

Am 01. Dezember jeden Jahres erhält man eine Jahressonderzahlung. Diese beträgt bei den Auszubildenden 95% des Ausbildungsentgelts, welches den Auszubildenden für November zusteht.

Bei Bestehen der Abschlussprüfung erhalten Auszubildende eine Prämie; für die Note „sehr gut“ oder „gut“ 500 € (brutto), für die Note „befriedigend“ oder „ausreichend“ 400 € (brutto).

Rechte und Pflichten

Zu den Rechten der Auszubildenden gehört eine angemessene Bezahlung, auch während der Berufsschulzeiten. Zudem hat man das Recht, die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlernen, damit man am Ende die Prüfung erfolgreich absolvieren kann. Man muss keine Aufgaben erledigen, die nicht dem Zwecke der Ausbildung dienen. Nach dem Ende der Ausbildung hat man das Recht darauf, dass man vom Ausbilder ein Zeugnis ausgestellt bekommt. Außerdem hat man das Recht auf Erholungsurlaub und die vorgeschriebenen Pausen.

Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet,
1. die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
2. an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie freigestellt werden (dazu zählt auch die Teilnahme am Berufsschulunterricht),
3. den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden,
4. die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten,
5. Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln,
6. über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren,
7. einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen.
8. täglich an der Arbeitsstätte zu erscheinen.
9. sich im Falle einer Krankheit im Betrieb rechtzeitig zu melden und nach spätestens 3 Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.